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Rechtliches


Nutzungsrecht zurücknehmen:


  • Wenn ich einmal das Nutzungsrecht an jemanden abgegeben haben, kann ich das wirklich ohne Gründe wieder zurücknehmen?

Nicht ganz ohne Gründe: § 41 & 42 UrhG. Aber relativ einfach, besonders den §42 kann man sehr weit auslegen
Außerdem kann man es räumlich, zeitlich und inhaltlich von vornherein einschränken.


§ 33 UrhG Weiterwirkung von Nutzungsrechten

Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.


Aber - das UrhG kennt zwei Rückrufgründe:

§ 41 UrhG - Rückruf wegen Nichtausübung
§ 42 UrhG - Rückruf wegen gewandelter Überzeugung


"Rückruf wegen Nichtausübung" gibt dem Urheber die Möglichkeit, z.B. einem Verlag, der ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben hat, aber das Werk dann nicht "ausreichend" nutzt, das Nutzungsrecht wieder wegzunehmen. Vereinfacht gesagt.


"Rückruf wegen gewandelter Überzeugung" gibt dem Urheber die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem früheren Werk zurückzuziehen, von dem er sich nunmehr inhaltlich und/oder gestalterisch usw. distanzieren will.

Allerdings: dieser Rückruf begründet eine umfassende Schadensersatzpflicht gegenüber dem Inhaber des Nutzungsrechts, und es setzt voraus, daß für das Werk dann auch tatsächlich keine Nutzung mehr erfolgt. Will der Urheber nämlich nach dem Rückruf das Werk doch wieder verwenden, dann muß er dem Ex-Vertragspartner erneut ein Nutzungsrecht anbieten.

http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?p=485591





fälle


Notizen , Gedanken zum Schreiben


Woher kommen die Themen??

Eingebung... Eingebung Gottes worüber man als nächstes schreibt... möglich durch Versenkung/Meditation....

Inspiration bzw Ideen holen bei w:Spezial:Letzte_%C3%84nderungen usw.

in laufenden aktiven Foren, xing etc.

in Übereinstimmung bringen mit Texten höheren Anspruchs - eine Kunst. Den Geist in hoher Stimmung halten jedoch gleichzeitig in trivialerer Form schreiben.

Eine Kunst, andere Seiten zu lesen zur Inspiration und zu unterscheiden wann es zu viel input ist und ablenkt und wann es noch der Arbeit dienlich ist.


brainstorming

text formelles



DIN A4: ca. 360-400 Zeichen
  • http://www.assoziations-blaster.de/ - Der Assoziations-Blaster -- das interaktive Text-Netzwerk mit automatischen, nicht-linearen Echtzeit-Verknüpfungen - TODO!!! - Sehr empfehlenswert.